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Autorunbezeichnet
Realname
TitelBeantwortung / der drey Anfragen eines Schauspiel- / Directors, S. 109 des vorjährigen / Theater-Kalenders
Incipit1) Nein, dazu hat er kein Recht. 2) Wenn ein Schauspieler durch den Dienst, den er dem Directeur leistet, krank geworden, so ist dieser auch verpflichtet ihm den Gehalt (oder wenigstens einen Theil desselben) fortzuzahlen.
ObjektText u. Tabelle
AbbildungN
AnmerkungenAbhandlungen und vermischte Aufsätze (Sammlung INr 105176, Obj 25)
InhaltNr105189
AlmanachNr3258
ReihentitelTheater-Kalender (Gotha) 1786
Jahr1786
Seite79
Paginierungar
Objektzaehler38
 
1 link.gifNachweis

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